Wir feiern: 50 Jahre Große Kreisstadt

"Böblingen - Raum für Taten und Talente."

Der 1. Februar 1962 ist ein bedeutsames Datum in der Geschichte unserer Stadt. An diesem denkwürdigen Tag wurde Böblingen mit der Erhebung zur Großen Kreisstadt eine weitere Würde verliehen. Im Rahmen eines Festakts am 16. Februar 1962 überreichte der damalige Ministerpräsident Kurt-Georg Kiesinger im städtischen Feierraum die Urkunde der Landesregierung vor zahlreichen Gästen an Oberbürgermeister Wolfgang Brumme.

Der „Aufstieg“ in den Rang der Großen Kreisstadt markiert einen wichtigen Meilenstein in der rasanten Entwicklung Böblingens, die sich Anfang der 60er Jahre nicht nur an den steigenden Einwohnerzahlen ablesen ließ, sondern für jeden spürbar war, der mit offenen Augen durch die Stadt ging.

Nach schwersten Zerstörungen im Zweiten Weltkrieg zogen Bürgerschaft, Wirtschaft und Verwaltung an einem Strang, um die Stadt wieder aufzubauen und nach vorne zu bringen. Diesen gemeinsamen Anstrengungen ist es zu verdanken, dass Böblingen in den Nachkriegsjahren einen bemerkenswerten Aufschwung erlebt hat, der mit der Erhebung zur Großen Kreisstadt letztlich seine verdiente Anerkennung erfahren hat. Mehr...


Herzlichst

Ihr
Wolfgang Lützner
Oberbürgermeister


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Neujahrskonzert der Feuerwehrmusikkapelle Dagersheim

Es ist schon Tradition, das Neujahrskonzert der Feuerwehr-Musikkapelle Dagersheim in der Kongresshalle Böblingen alljährlich im Januar.
Unter der Leitung von Toni Scholl geben die Musiker konzertante und sinfonische Blasmusik zum Besten.
Mit einer ausgeklügelten Mischung aus traditionellen Melodien und Originalwerken für Sinfonische Blasmusik wird das Programm allen Geschmäckern gerecht.
Junge und alte Freunde der Blasmusik kommen gleichermaßen auf ihre Kosten.

Mehr Informationen finden Sie hier.

In Böblingen gilt ein neuer Mietspiegel

Der Mietspiegel für Böblingen und Sindelfingen wurde letzmals im Jahr 2009 fortgeschrieben. Die damalige Mietspiegelkommission kam nun wieder zusammen, um einen neuen Mietspiegel einvernehmlich herauszugeben.

Weitere Auskünfte zum neuen Mietspiegel erteilt das Amt für Soziales, Familie und Senioren der Stadt Böblingen unter Telefon 07031 / 669 24 56 bzw. -24 51 oder während der üblichen Dienstzeiten.

Mietspiegel 2012 für Böblingen. (100,2 KiB)

Erhebung zur Großen Kreisstadt

Was bedeutet das eigentlich?

Achim Schröter, der Leiter des Haupt- und Presseamtes der Stadt Böblingen fasst zusammen, was die Erhebung zur Großen Kreisstadt für eine Gemeinde eigentlich bedeutet.

Die Erhebung zur Großen Kreisstadt bedeutet nach der baden-württembergischen Gemeindeordnung, dass die erhobene Stadt zwar kreisangehörig bleibt, dass auf sie aber die wesentlichen Befugnisse (von einigen Ausnahmen abgesehen) der unteren Verwaltungsbehörde – also des Landratsamtes – übergehen.

Für die Bürgerschaft hat dies durchaus Vorteile, da man für die Erledigung verschiedenster Dinge nur noch eine Anlaufstelle, nämlich das Rathaus, hat und nicht noch zusätzlich zum Landratsamt muss. Böblingen hat damit schon im Jahr 1962 einen großen Schritt hin zu mehr Bürgernähe unternommen. Die von einer Großen Kreisstadt wahrzunehmenden Aufgaben der unteren Verwaltungsbehörde sind Weisungsaufgaben im Sinne der Gemeindeordnung.

Durch die Erhebung zur Großen Kreisstadt untersteht eine Stadt dann nicht mehr der Rechtsaufsicht des Landratsamts, sondern der des Regierungspräsidiums – der nächsthöheren Behörde in der Hierarchie.

Auch bei der Amtsbezeichnung des Bürgermeisters ergibt sich eine Änderung

Der Bürgermeister einer Großen Kreisstadt führt die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister und der erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Bürgermeister - in Böblingen ist dies der erste Bürgermeister oder Finanzbürgermeister. Dem/Der weiteren Beigeordneten - in Böblingen die Baubürgermeisterin - kann ebenfalls die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ verliehen werden.

Ab einer Einwohnerzahl von 20.000 Einwohnern kann eine Gemeinde auf deren Antrag von der Landesregierung zur Großen Kreisstadt erklärt werden. Einen Automatismus gibt es also nicht. Vielmehr entscheidet der Gemeinderat darüber, ob ein solcher Antrag gestellt werden soll. Dies ist eine wichtige Entscheidung mit deutlichen Konsequenzen, denn die Erhebung zur Großen Kreisstadt bedeutet einerseits eine neue Würde. Andererseits bringt die Übernahme zusätzlicher Kompetenzen vom Landratsamt eine größere Verantwortung und zugleich eine höhere Belastung für die Stadt mit sich. Schließlich braucht man mehr Personal und damit auch mehr Räumlichkeiten, um die zusätzlichen Aufgaben erfüllen zu können.

Einstimmiger Beschluss für die Große Kreisstadt Böblingen

Die Stadt Böblingen hat nach den Kriegsjahren mit schwersten Zerstörungen eine rasante Entwicklung erlebt. Die ortsansässige Wirtschaft blühte und die Einwohnerzahl hatte sich seit dem Kriegsende mehr als verdoppelt. Bei der Volkszählung im Jahr 1961 zählte die Einwohnerschaft insgesamt 25.366 Böblingerinnen und Böblinger. Damit war die Voraussetzung gegeben, die Erhebung zur Großen Kreisstadt zu beantragen. Der damalige Gemeinderat war sich darin einig, diesen Schritt zu gehen und entschied mit einstimmigem Beschluss in der Sitzung am 24. Mai 1961, die Erhebung bei der baden-württembergischen Landesregierung zu beantragen. Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 23. Januar 1962 war damit die Große Kreisstadt Böblingen „zur Welt gekommen“.


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