Gemeinderat
Der Gemeinderat und der Oberbürgermeister sind die Verwaltungsorgane der Stadt. In Böblingen besteht der Gemeinderat aus 34 ehrenamtlichen Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Der Gemeinderat entscheidet alle Gemeindeangelegenheiten, soweit die Entscheidung nicht einem beschließendem Ausschuß oder dem Oberbürgermeister zusteht.
Die Wahl der Stadträte findet alle 5 Jahre statt. Wählen dürfen alle wahlberechtigten in Böblingen wohnenden Bürger. Die letzte Wahl zum Gemeinderat fand am 07.06.2009 statt. Auf den folgenden Seiten geben wir einen Überblick über die Zusammensetzung des aktuellen Gemeinderats, stellen die Stadträte im Einzelnen vor und informieren über das zusätzliche Engagement in den vielen Ausschüssen und Beiräten.
Die Fraktionen im Gemeinderat
Beschließende Ausschüsse
Verwaltungs- und Kulturausschuss
Der Geschäftskreis des Verwaltungs- und Kulturausschusses umfasst folgende Aufgabengebiete:
Allgemeine Personalangelegenheiten, allgemeine Verwaltungsangelegenheiten und Angelegenheiten der Familien- und Gleichstellungsbeauftragten, Angelegenheiten des Rechts- und Pressewesens, Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Feuerlöschwesen und Zivilschutz, Friedhofsangelegenheiten, Soziale Angelegenheiten einschließlich Kinder- und Jugendhilfe, Kulturelle Angelegenheiten, Schul- und Sportangelegenheiten, Fremdenverkehrswesen, Wohnungswesen.
Vorsitzender Oberbürgermeister Wolfgang Lützner
Ausschuss für Technik Umwelt und Straßenverkehr / Werksausschuss
Der Geschäftskreis des Ausschusses für Technik, Umwelt und Straßenverkehr umfasst folgende Aufgabengebiete: Bauleitplanung und Bauwesen (Hoch- und Tiefbau, Vermessung); Sport-, Spiel-, Bade-, Freizeiteinrichtungen, Park- und Gartenanlagen; Angelegenheiten des Baurechts- und der Bauverwaltung (ohne das Wohnungswesen); Straßenverkehrsangelegenheiten, Straßenreinigung, Abfallentsorgung, Fuhrpark, Umwelt-, Landschaftspflege und Gewässerunterhaltung. Der Ausschuss für Technik, Umwelt und Straßenverkehr entscheidet in allen baurechtlichen Angelegenheiten, bei denen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches das Einvernehmen der Gemeinde gegenüber der Baurechtsbehörde zu erklären ist, soweit nicht die Zuständigkeit auf den Oberbürgermeister übertragen ist.
Vorsitzender Oberbürgermeister Wolfgang Lützner
Finanzausschuss / Umlegungsausschuss
Rechnungsprüfung, Finanz- und Haushaltswirtschaft, Verwaltung der Liegenschaften, Wohnungsbauförderung und öffentlicher Personennahverkehr sowie Durchführung von Umlegungen nach § 45 ff Baugesetzbuch. Entscheidungen über Grenzregelungen gemäß § 80 Baugesetzbuch.
Vorsitzender Oberbürgermeister Wolfgang Lützner







































